STADT ZWENCKAU/SACHSEN.

STADT ZWENCKAU/SACHSEN. Urkunde über die Vergabe des Bürgerrechts, datiert Zwenckau 6. Juni 1815 an den Königl. Sächs. Amtmanne Christian Gottlieb Müller zu Lüben, dem späteren ersten sächsischen Kultusminister.
Dekorative, feine kalligraphische Aufmachung mit eigh. Unterschrift des Ersten Bürgermeisters. 33x49cm mit geprägter Siegelvignette, gefaltet.
* (Christian Gottlieb Müller 1776-1836). Nach dem Besuch der Domschule zu Merseburg wurde Müller 1793 an der Universität Leipzig immatrikuliert, wo er u.a. bei Christian Gottlieb Haubold, Christian Gottlob Biener, Johann Gottfried Sammet und Christian Gottlob Einert Jura studierte und nach drei Jahren abschloss. 1804 erhielt eine Stelle als Kammersekretär des kurfürstlich sächsischen Stift Merseburgischen Kammerkollegiums. Ab November 1809 stand er dem Justizamt des Amtes Lützen vor, dem auch Zwenkau angehörte. 1814 wurde mit der Revision des Kämmereivermögens der Stadt Leipzig beauftragt. Nach der Teilung Sachsens 1815, bei der ein Großteil seines ehemaligen Arbeitsgebietes, nämlich des Amtes Lützen, an Preußen fiel, bekam er auf Vermittlung des Ministers Ernst Friedrich Karl Emil von Werthern die Stelle eines Amtshauptmanns im 3. Bezirk (Grimma) des Leipziger Kreises. 1818 wurde er Hof- und Justizrat in Dresden, im Mai 1821 Mitglied der Kommission für die Straf-und Versorgungsanstalten und ab März 1827 erhielt Müller eine Ratsstelle im Vikariatsgericht. 1824 war er zudem in der Kommission tätig, die in der Vereinigung der in Dresden bestehende Vereine für Blinde (u.a. das Flemming-Stecklingsche Institut für Blinde) vermitteln sollte. Während der Unruhen 1830 wurde Müller in die Kommission zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung berufen und von dieser nach Leipzig entsandt, um eine Ausgleich zu verhandeln, was ihm auch gelang. Dafür erhielt er die Ehrenbürgerschaft der Stadt Leipzig sowie Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig. Die Stelle als Regierungsbeamter in Leipzig lehnte er dagegen ab und wurde stattdessen zum Direktor des 3. Departement der Landesregierung in Dresden berufen. Aufgrund seiner Verdienste als Beamter wurde er am 1. Dezember 1831 zum ersten Staatsminister des Cultus und öffentlichen Unterrichts ernannt, dieses Amt hatte er bis zu seinem Tod inne.
Art.Nr. 78203
€ 850,00
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