STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS DEUTSCHES REICH
STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS DEUTSCHES REICH mit Vermerk "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) auf Grund von § 3 der V. O. über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941". Ausgestellt durch den Reichsstatthalter in Wien 1943, Format A 4, Randläsuren.